Bewirb dich!
Die Bewerbungsphase für einen Studienstart zum Wintersemester beginnt mit dem Infotag (im Februar). Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 30. April und ist ausschließlich online möglich. Im Studiengang Popmusikdesign stehen jedes Jahr ca. 30 neue Studienplätze zur Verfügung. Studienbeginn ist immer zum Wintersemester.
Wer sich um eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, meist im Juni eines Jahres, bewerben möchte, muss bis zum 30. April eines Jahres folgende Unterlagen online einreichen:
- Komplett ausgefülltes Bewerbungsformular
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife, die zum Studium an staatlichen Kunst- und Musikhochschulen im Land Baden-Württemberg berechtigt oder ein Hinweis, dass eine Zulassung im Wege einer Zusatzprüfung von Bewerber:innen ohne Hochschulreife angestrebt wird.
- Upload von 3 Songbeispielen. Für die Bewerbung als Instrumentalist:in ist ein Song mit Solo (mit/ohne Band) einzureichen. Für die Bewerbung als Produzent:in sollen drei selbst produzierte Songs hochgeladen werden. Für die Schwerpunkte Gesang und Songwriting sowie die Instrumental-Schwerpunkte muss einer der Titel zusätzlich als Live-Video (solo oder mit Band, maximal 200 MB, kein Musikvideo) hochgeladen werden.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bewerber:innen für Gesang und Songwriting müssen zur Aufnahmeprüfung ein phoniatrisches Gutachten mitbringen.
Hinweise für ausländische Bewerber:innen und deutsche Bewerber:innen mit ausländischem Schulabschluss
Bewerber:innen aus dem Ausland
Bei deutscher Staatsangehörigkeit mit ausländischem Schulabschluss ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Kontakt:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 103642
70031 Stuttgart
Tel.: +49 711 904 17170.
- Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies ist bei deutscher Staatsangehörigkeit mit deutschem Bildungsabschluss, Bildungsinländer:innen oder bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache gegeben. Sonst ist ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens des Europarats oder vergleichbar, z.B. DSH-Prüfung Stufe 2, erforderlich.
- Die Aufenthaltsgenehmigung ist spätestens beim Studienbeginn vorzulegen.
- Ausländische Studienbewerber:innen, die ein ausländisches Abiturzeugnis besitzen, müssen ihrem Zeugnis eine Bescheinigung beifügen, dass dieses Zeugnis dem deutschen Abitur bzw. Hochschulabschluss gleichwertig ist. Zuständig für die Anerkennung von Bildungsnachweisen ist die Staatliche Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart. Hier geht's zum Antrag für die Zeugnisanerkennung für ausländische Bewerber:innen.Kontakt
Studiensekretariat der Akademie der Bildenden Künste
Am Weißenhof 1
70191 Stuttgart
Tel.: +49 711 284400Hinweis: Wenn ein Studienabschluss in Deutschland erworben wurde, gilt dies gleichzeitig als Bescheinigung der Gleichwertigkeit für ein ausländisches Abiturzeugnis.
Bei deutscher Staatsangehörigkeit mit ausländischem Schulabschluss ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Kontakt:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 103642
70031 Stuttgart
Tel.: +49 711 904 17170.
Allgemeine Infos zu Bewerbung und Aufnahmeprüfung finden sich auch bei den FAQ. Spezielle Infos zu den einzelnen Departments:
Fragen?
Allgemeines
- Der Studiengang Popmusikdesign ist durch das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Instituts ACQUIN akkreditiert.
- Das Studium an der Popakademie Baden-Württemberg wird mit BAföG gefördert.
- Bewerbungsschluss zum Studienbeginn im Wintersemester ist der 30. April. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist gilt: Upload bis 23:59 Uhr.
- Der Termin für die Aufnahmeprüfung wird u.a. bei PMD Facts bekannt gegeben.
- Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
- Hier findet sich die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Eignungsprüfung für die Popakademie Baden-Württemberg
- Die Aufnahme an der Popakademie setzt die Anerkennung der jeweils gültigen Nutzungsordnung voraus.
- Für ein Erststudium an der Popakademie Baden-Württemberg fallen keine Studiengebühren an. Für internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, sowie für ein Zweitstudium erheben die baden-württembergischen Hochschulen seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren.
- Näheres zur Aufnahmeprüfung und die Anforderungen findet ihr bei den FAQs unter "AUFNAHMEPRÜFUNG"